Costa Crociere hat ein Entschädigungsangebot für Gäste vorgelegt, die von dem tragischen Unglück der Costa Concordia am 13. Jänner betroffen waren und nach Hause zurückgekehrt sind. Zugleich drückt Costa Crociere in einer Presseaussendung nochmals tiefste Anteilnahme für die Familien der Opfer sowie tiefstes Mitgefühl für die Familien der Vermissten aus.
Für Familien, die Angehörige durch diesen schweren Unfall verloren haben, die verletzt wurden oder bei denen eine medizinische Behandlung vor Ort erforderlich war, wird es ein separates Angebot geben, das die individuellen Umstände berücksichtigt. Die Entschädigung für Gäste, die zwischenzeitlich nach Hause zurückgekehrt sind, setzt sich wie folgt zusammen:
- Eine Einmalzahlung von 11.000 Euro pro Person als Entschädigung für alle materiellen und immateriellen Schäden einschließlich des Verlusts von Gepäck und persönlichen Gegenständen, für psychische Leiden, für Schock und für entgangene Urlaubsfreuden
- Erstattung der Kosten für die Kreuzfahrt einschließlich Hafengebühren
- Erstattung der Ausgaben für An- und Abreise, sofern diese zusammen mit der Kreuzfahrt gebucht waren und noch nicht erstattet wurden
- Volle Erstattung der zusätzlichen Kosten, die entstanden sind, um zur Einschiffung sowie nach Hause zu gelangen
- Erstattung der Kosten für etwaige medizinische Behandlungen im Zusammenhang mit dem Unglück
- Erstattung der Bordausgaben, die während der Kreuzfahrt getätigt wurden
Der Umfang des Erstattungspaketes geht laut Costa “über das hinaus, was derzeit die internationalen Entschädigungsregeln und Gesetze vorsehen”. Die Einmalzahlung von 11.000 Euro wird allen Gästen angeboten, auch Kindern jeden Alters, die gratis an der Kreuzfahrt teilgenommen haben.
Costa wird diesen Betrag auch nicht reduzieren, wenn persönliche Versicherungen des Reiseteilnehmers bereits eine Regulierung einzelner Posten vorgenommen haben sollten. Gegenstände, die sich im Safe der Kabine befanden, werden nach Bergung des Schiffes an die Eigentümer übergeben. Zudem hat Costa Crociere psychologische Hilfe zugesagt.
Gebuchte Gäste, die ihre Costa Kreuzfahrt nun nicht mehr antreten möchten, haben die Möglichkeit, bis zum 7. Februar 2012 kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten. Alle betroffenen Gäste erhalten in der kommenden Woche detaillierte Informationen über die weitere Abwicklung, die über eine speziell eingerichtete Serviceabteilung erfolgt.








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Man kann den Passagieren nur raten, das (großzügige) Entschädigungsangebot anzunehmen und nicht die (angeblich) zurückgelassenen Gegenstände geltend zu machen. Da könnte leicht Versicherungsbetrug nachweisbar sein. Außerdem ist es kaum zu verstehen, wenn jemand 500 Euro für die Kreuzfahrt gezahlt hat und Gegenstände im Wert von 20.000 Euro verloren haben will.
Bei aller Tragik der Geschehnisse sollte man die Bodenhaftung nicht verlieren.